Praxisabgabe & Verkauf
An alles denken, nichts übersehen
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Bei der Abgabe an alles denken, nichts übersehen
Die Abgabe der eigenen Praxis oder auch der Verkauf des Praxisanteils an einer Gemeinschaftspraxis ist immer das Ergebnis eines längeren vorangegangenen Entscheidungs- und Verhandlungsprozesses.
Je sorgfältiger der Verkauf vorbereitet ist und je professioneller zu Kaufpreis und Vertrag beraten wurde, desto erfolgreicher lässt sich der Praxisverkauf abschließen.
Welche Optionen haben Sie?
Wenn Sie Ihre Praxis verkaufen möchten, haben Sie als Abgeber grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Sie können die Praxis als Ganzes verkaufen.
- Sie können eine halbe Zulassung verkaufen und einen Arzt oder eine Ärztin anstellen.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihre Praxis in ein MVZ oder in eine Praxis durch Verzichtserklärung ohne Ausschreibung einzubringen.
Hinweis: In unseren Seminaren für Abgeberinnen und Abgeber gehen wir ausführlich auf die Optionen der Praxisveräußerung ein und erläutern an Beispielen die jeweiligen Vor- und Nachteile. Informieren Sie sich in unseren Abgabe-Seminaren.
Ihre Fragen zum Praxisverkauf
Wie lange dauert der Verkauf einer Praxis?
Hat man einen Käufer oder eine Käuferin für die Praxis gefunden und ist man sich über den Preis und die Übergabedetails bereits einig, dann dauert der formale Akt des Verkaufens – Aufsetzen eines Kaufvertrages unter juristischer Beratung, notarielle Beglaubigung, Zahlung des Kaufpreises – nur wenige Monate.
Erfahrungsgemäß gehen aber den meisten Praxisverkäufen längere Phasen der Vorbereitung voraus. Dazu zählen:
- Klärung der eigenen Vorstellungen und Zeitpunkte
- Recherche zur aktuellen (Praxis-)Marktlage
- Nachfolgesuche
- Preisfindung
Die Praxisexpertinnen und -experten der apoBank empfehlen, ca. fünf Jahre vor dem geplanten Abgabetermin mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Finden Sie mit uns Ihre eigene Verkaufs- und Abgabestrategie. Sprechen Sie uns an.
Was kann den Praxisverkauf beeinflussen?
Natürlich hat jeder Praxiseigentümer eine eigene Vorstellung von dem Veräußerungspreis, den er gerne erzielen möchte. Immerhin handelt es sich um sein langjähriges Lebenswerk, um einen gewachsenen Patientenstamm, seine eigenen Geräteanschaffungen, sein Mitarbeiterteam.
Diese Kriterien können jedoch von einem Käufer ganz anders bewertet werden. Lage der Praxis, Größe und Ausstattung der Behandlungsräume, Wettbewerberumfeld bzw. Situation der Zuweiserpraxen, soziodemographisches Umfeld sind für ihn die wichtigen Einflussfaktoren.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein professionell aufbereitetes Verkaufsexposé brauchen.
Jetzt das Verkaufsexposé beim Praxisexperten anfragen.
Was muss im Vertrag berücksichtigt sein?
Diese Punkte dürfen in Ihrem Vertrag nicht fehlen:
- Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Praxis oder der Apotheke.
- Der Übernahmezeitpunkt ist vertraglich fixiert.
- Das Inventar ist in einer separaten Inventarliste aufgelistet, auf die im Apotheken- oder Praxisübernahmevertrag Bezug genommen wird.
- Das Eigentum an der Patientenkartei ist an den Übernehmer übereignet.
- Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden separat aufgelistet und dem Praxisübernahmevertrag als Anlage beigefügt.
- Die Abwicklung der zum Zeitpunkt der Praxisübergabe schon bestehenden Honorarforderungen ist geregelt.
- Der Kaufpreis ist vereinbart.
- Es ist vereinbart, dass der Übernehmer in den bestehenden Mietvertrag des Abgebers eintritt.
- Ein Rückkehrverbot bzw. eine Konkurrenzschutzklausel ist vereinbart.
- Es ist eine Klausel über die Regelung, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen, vereinbart.
- Vereinbarung eines Schiedsgerichtes.
Damit Sie bei diesem Vorhaben den Überblick behalten, haben wir in unserem Abgabefahrplan alle wichtigen To-do's für Sie zusammengefasst.
Mehr zum Abgabefahrplan der apoBank
Welche Freibeträge und Steuervergünstigungen gibt es?
Wie jeder andere Verkäufer auch, müssen Sie als Praxisverkäufer oder Praxisverkäuferin Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn zahlen. Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind, können Sie ggf. steuerliche Vergünstigung gemäß § 34 Abs. 3 EStG wegen Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe in Anspruch nehmen.
Da außerdem der Kaufpreis oftmals als Altersabsicherung dient, und der Gesetzgeber den Wert der Praxis als wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge erkennt, räumt er hier einen Freibetrag ein.
Wenn beide Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Veräußerung der Praxis muss immer gegen Entgelt erfolgen. Eine unentgeltliche Übertragung ist nicht begünstigt.
- Der Verkauf der Praxis bzw. Apotheke mit ihren wesentlichen Grundlagen einschließlich des Patientenstammes muss in der Weise ablaufen, dass der Erwerber die Praxis bzw. Apotheke fortführen kann.
- Der Abgeber muss seine selbständige ärztliche Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis tatsächlich einstellen.
Unser Hinweis: Damit Ihnen keine unerwünschten Verzögerungen oder Haftungsrisiken entstehen, verweisen wir unbedingt auf unsere erfahrenen Netzwerkpartner, die Sie anwaltlich begleiten.
„Secret Sale" – was heißt das und wie läuft das ab?
Secret Sale ist unser besonderer apoBank-Service für Praxisinhaberinnen und -inhaber, die ihre Praxis diskret verkaufen möchten. Damit die Verkaufsabsicht keine großen Kreise zieht, nutzen wir unsere eigenen Netzwerke und Vermarktungskanäle. So begleiten wir Sie umfassend und vertraulich bei der Suche nach der passenden Nachfolge.
Der Secret Sale umfasst:
- Erstellung eines Verkaufsexposés
- Veröffentlichung und Bewerbung des anonymen Inserats
- Selektion und Rücksprache mit Interessenten
- Vorstellung geeigneter Interessenten
Wir unterstützen Sie beim Secret Sale
Beim Verkauf an alles denken, nichts übersehen
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