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Altersvorsorge für die Heilberufe

Wir sorgen dafür, dass Sie vorsorgen können

Ihr Weg zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Mit dem Spezialisten für die Heilberufe

Nach Riester und Rürup kommt jetzt die Förderung für die kapitalmarktbasierte Altersvorsorge. Damit haben auch unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, staatliche Zulagen für ihren Ruhestand zu erhalten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen sowie über die Zuschüsse, die für angestellte und niedergelassene Heilberuflerinnen und Heilberufler möglich sind.

Die Produkte aller Anbieter für diese Altersvorsorge müssen derzeit eine Zertifizierung durchlaufen. Mit diesem Schritt sind wir derzeit befasst und werden ab 1. Januar 2027 ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt anbieten.

Die neue Altersvorsorge in der Übersicht

Das neue Altersvorsorgedepot ist für Ihre private Altersvorsorge und die Ihrer Kinder konzipiert. Bereits ab 10 Euro im Monat kann über einen Sparplan regelmäßig Geld in ein separates Wertpapierdepot eingezahlt werden. Der Staat fördert diese Einzahlung einkommensunabhängig mit Zulagen. Förderfähig sind Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Neben monatlichen Sparraten werden wir die Einzahlungen auch quartalsweise oder jährlich ermöglichen.

Im Gegensatz zur bisherigen Riester-Förderung sind nun auch explizit Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung unmittelbar förderberechtigt, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Damit haben alle Heilberuflerinnen und Heilberufler Anspruch auf die staatlichen Zulagen, die Sie mit unserem Altersvorsorgedepot erhalten können.

Investieren

Investiert werden kann in unterschiedliche Kapitalmarktprodukte. Das sogenannte Standarddepot kombiniert in der Regel einen offensiveren, also chancenreicheren Fonds mit einem defensiveren, also risikoärmeren Fonds.

Die neue kapitalmarktbasierte Form der Altersvorsorge löst die Riester-Rente ab, die ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden kann.

Sparen

In der Ansparphase legen wir das Geld für Sie am Kapitalmarkt an. Die Renditen, die mit der Geldanlage in Fonds erwirtschaftet werden, fließen in Ihr Depot. Das wächst zudem durch die regelmäßigen Sparbeiträge, die staatlichen Zulagen und den Zinseszinseffekt.

In dieser Phase fallen für die Wertsteigerungen und Erträge keine Kapitalertragsteuern an.

Abrufen

Ab Rentenbeginn beginnt die Auszahlphase, bei der eine regelmäßige oder eine Teilauszahlung gewählt werden kann.

Die ausgezahlten Beträge werden dann nach Ihrem individuellen Steuersatz versteuert, der nach dem Erwerbsleben in der Regel niedriger als in der Ansparphase ist.

Das zahlt der Staat dazu

Jeder eingezahlte Euro wird direkt mit Zulagen gefördert, unabhängig vom Einkommen. Um eine staatliche Zulage zu erhalten, müssen mindestens 10 Euro im Monat, also 120 Euro im Jahr in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Bis zu einem jährlichen Eigenbetrag von 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent auf jeden Euro dazu. Für jeden weiteren Euro, den Sie bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro einzahlen, legt der Staat 25 Cent pro Euro dazu – also bis zu 540 Euro im Jahr.

Der Eigenbeitrag und die Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei dem Höchstbetrag von 1.800 Euro + 540 Euro Zulagen können hier beispielsweise 2.340 Euro angegeben werden.

Um mehr Geld am Kapitalmarkt anzulegen, können Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr in das Standarddepot einzahlen; die staatliche Zulage erhöht sich dadurch nicht mehr. Die weiteren Einzahlungen können interessant sein, da die Kosten für das Standarddepot auf 1% im Jahr begrenzt sind.

Eigene Einzahlung pro Jahr Staatliche Zuzahlung pro Euro Jährliche Förderung Gesamtsumme im Depot
(ab) 120 Euro50 Cent =60 Euro180 Euro
(bis) 360 Euro50 Cent =180 Euro540 Euro
(ab) 361 Euro50 Cent auf die 360 Euro
25 Cent auf den weiteren Euro =
180,25 Euro540,25 Euro
(bis) 1.800 Euro50 Cent auf die 360 Euro
25 Cent auf 1.440 Euro =
540 Euro2.340 Euro

Besondere Förderung für Kinder und Jugendliche

Bis zu 300 Euro
Kinder
  • Für jedes Kind erhält ein Elternteil bei Kindergeldberechtigung zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro; höchstens 300 Euro pro Kind.
  • Die volle Förderung wird ab einem Eigenbetrag von 25 Euro im Monat gezahlt.
200 Euro
Junge Erwachsene
  • Startbonus für alle unter 25-Jährigen
  • Berufseinsteiger erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro auf das eigene Altersvorsorgedepot

Jetzt vormerken

Wir halten Sie zum Thema auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot bei uns eröffnen können.

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Häufige Fragen | FAQs

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird das bisherige Riester-Sparen ersetzt. Kern der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, über das die Bürger mit Kapitalmarktprodukten für das Alter sparen sollen.

Auf die eigenen Einzahlungen zahlt der Staat unabhängig vom Einkommen Zulagen. Die Kosten für das Standarddepot sind auf 1% begrenzt.

Insgesamt dient ein Altersvorsorgedepot der finanziellen Absicherung für den Ruhestand. Das eingezahlte Geld ist daher auch bis zum Rentenbeginn gebunden.

Lohnt sich die staatliche Förderung und für welche Altergruppe ist das wichtig?

Grundsätzlich lohnt das Altersvorsorgedepot ab der ersten sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit, also auch dem Nebenjob im Studium. Aber auch bis zu drei Jahren vor dem geplanten Ruhestand kann sich die Förderung noch auszahlen.

Wichtig zu wissen: Die Zulagen werden einkommensunabhängig gewährt. Entscheidend sind die eigenen Beiträge. Bis zu einer Höhe von 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahlten Euro und ab einer Höhe von 360,01 Euro bis zu 1.800 Euro 25 Cent pro Euro dazu. Die maximale Grundzulage liegt bei 540 Euro im Jahr.

Ein Elternteil erhält zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro; höchstens 300 Euro pro Kind. Die volle Förderung wird ab einem Eigenbetrag von 25 Euro im Monat gezahlt. Unter 25-jährige Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger erhalten einmalig 200 Euro Startbonus auf ihr Altersvorsorgedepot.

Zudem können die eigenen Einzahlungen bis zu einer Höhe von 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs steuerlich geltend gemacht werden. Die Erträge aus dem Altersvorsorgedepot werden erst bei Auszahlung der Rente versteuert.

Insgesamt lohnt es sich früh mit den Einzahlungen zu beginnen und jede Förderung mitzunehmen. Denn je länger die Ansparphase dauert, umso mehr zahlt sich der Zinseszinseffekt aus. Dennoch kann das Altersvorsorgedepot auch für Ältere interessant sein. Wer beispielsweise auch nach 67 weiterarbeiten möchte und noch keine Rente aus dem Versorgungswerk beantragt, kann bis zum 70. Lebensjahr die staatliche Förderung erhalten.

Wer ist förderberechtigt?

Zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten zählen u.a. Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus und/oder Selbständige. Damit bekommen erstmals auch niedergelassene Heilberuflerinnen und Heilberufler die Möglichkeit, staatliche Zulagen zu ihrer privaten Altersvorsorge zu erhalten.

Nicht förderberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher einer Altersvollrente.

Soll ich meinen bestehenden Riester-Vertrag weiterführen?

Ob das alte oder das neue Fördersystem für Sie vorteilhafter ist, kann nicht pauschal beurteilt werden. Zuvor sollten verschiedene Aspekte geklärt werden. Dazu zählen unter anderem Ihre persönliche Sparleistung, wie lange Sie noch arbeiten und ab wann Sie Leistungen aus der Altersvorsorge beziehen möchten.

Wichtig für die Beurteilung Ihrer individuellen Altersvorsorge sind außerdem die Laufzeit des Vertrags und der garantierte Zinssatz. Auch gilt es bei Veränderungen bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile einzuordnen. So kann es in manchen Fällen beispielsweise sinnvoll sein, den Riester-Vertrag stillzulegen und künftig die Förderung über das Altersvorsorgedepot zu nutzen.

Welche Aspekte für Sie persönlich relevant sind, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Rahmen unserer Vorsorgeberatung.

Soll ich meinen Rürup-Vertrag weiterführen?

In der Regel sollten Rürup-Verträge fortgesetzt werden. Da angestellte und selbständige Heilberufler mit dem neuen Altersvorsorgedepot jetzt ebenfalls staatliche Zulagen erhalten, sollten sie prüfen, ob sie ihre Vorsorge erweitern können.

Welche Rolle ein bestehender Rürup-Vertrag dabei spielt und ob eine Ruhendstellung oder andere Anpassungen für Sie sinnvoll sind, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Rahmen unserer Vorsorgeberatung.

Wie wird das Altersvorsorgedepot aufgebaut sein und wie passen bestehende Vermögens- und Vorsorgeprodukte dazu?

Derzeit werden alle Produktkonzepte für die erforderliche Zertifizierung vorbereitet. Das Konzept für unser Standard-Depot wird einen defensiven Baustein aus Rentenpapieren und einen offensiveren Baustein mit globalen ETFs umfassen. Dazu planen wir die Möglichkeit aktive Anlageentscheidungen unserer erfahrenen Expertinnen und Experten aus dem Assetmanagement zu integrieren, um bei Marktveränderungen eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.

Vor der Auszahlphase ist eine kontinuierliche Umschichtung in den defensiveren Teil möglich. Wie stark Sie während der Laufzeit auf die jeweiligen Bausteine setzen möchten, richtet sich nach Ihrem individuellen Risikoprofil, die Ihre sonstigen Vermögens- und Vorsorgeverhältnisse berücksichtigen sollte. Wir beraten Sie gerne persönlich im Rahmen unserer Vorsorgeberatung.

Pauschal lässt sich festhalten, dass die Altersvorsorge nicht der einzige Baustein zur Vorsorge neben dem Versorgungswerk sein sollte. So kann das mit dem Altersvorsorgedepot gebildete Kapital nicht vorzeitig abgerufen werden, das Geld ist also bis zum Beginn des Ruhestands gebunden. Weiterhin ist die Ansparsumme im Altersvorsorgedepot auf 6.840 Euro im Jahr begrenzt, wovon maximal 1.800 Euro gefördert werden.

Um darüber hinaus beim Vermögensaufbau von den Chancen am Kapitalmarkt zu profitieren, beraten wir Sie gerne zu unserer Vermögensverwaltung und andere Formen der Geldanlage.

Welche Renditechancen bietet das Altersvorsorgedepot im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten?

Das Altersvorsorgedepot bietet langfristig attraktive Renditechancen, da das Vermögen in ETFs und Fonds am Kapitalmarkt investiert wird. Anders als bei klassischen Vorsorgeprodukten wie Lebensversicherungen oder Riester-Produkten gibt es keine Beitragsgarantien, sodass sowohl Wertsteigerungen als auch zwischenzeitliche Schwankungen möglich sind. Zudem hat der Gesetzgeber die Kosten für das Standarddepot auf 1% begrenzt.

Ein besonderer Vorteil liegt in der steuerlich begünstigten Ansparphase: Während bei einem freien ETF-Depot Erträge durch Vorabpauschale und gegebenenfalls Abgeltungsteuer bei Umschichtungen belastet werden, bleiben diese Effekte im Altersvorsorgedepot aus. Das Kapital bleibt ununterbrochen investiert, was den Zinseszinseffekt über viele Jahre stärkt.

Gegenüber dem Versorgungswerk bietet das Altersvorsorgedepot mehr Einfluss auf die persönliche Anlagestrategie und in der Regel eine höhere Aktienquote. Das Versorgungswerk dient primär der Basisabsicherung und investiert meist konservativer. Dafür profitieren Mitglieder dort von einer hohen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge und einer lebenslangen Rentenzahlung.

Wer also langfristig Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchte und die Chancen der Kapitalmärkte nutzen will, kann mit dem Altersvorsorgedepot von einem stärkeren Zinseszinseffekt und höheren Renditechancen profitieren. Gleichwohl wird auf Garantien verzichtet und es bestehen die üblichen Risiken für Anlagen am Kapitalmarkt.

Wie müssen die Eigenbeiträge gezahlt werden und wie flexibel ist die Ansparphase?

Die Eigenbeiträge können im Rahmen der geltenden Förder- und Höchstgrenzen flexibel geleistet werden. Dabei sind unterschiedliche Zahlungsweisen möglich: monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Auch während der Ansparphase bleiben Sie flexibel: Beitragshöhe und Zahlungsintervall können jederzeit angepasst werden, sodass sich das Altersvorsorgedepot an veränderte Lebenssituationen oder Einkommensverhältnisse anpassen lässt.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Ansparphase vorzeitig zu beenden. Die Auszahlungsphase beginnt mit 65 Jahren, kann aber auch auf einen späteren Renteneintritt mit 70 Jahren, ausgerichtet werden.

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt und wie ist meine Familie abgesichert?

Sobald Sie in den Ruhestand gehen, können Sie über Ihr Geld verfügen. Dabei bieten wir zwei Optionen: Sie können einen Auszahlplan bis 85 Jahre wählen oder über 1/3 der Depotsumme als Teilauszahlung verfügen. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihren weiteren Bezügen und Ihrer persönlichen Lebensplanung ab. Hierzu zählen u.a. die Bezüge aus dem Versorgungswerk, bestehende Kapitalvermögen und ggf. Mittel aus einer Praxis- / Apothekenabgabe.

Im Todesfall wird das vorhandene Depotvermögen an frei wählbare Erben ausgezahlt. Damit unterscheidet es sich von den Regelungen der Versorgungswerke, bei denen kein frei vererbbares Kapital vorhanden ist, sondern die Leistungen üblicherweise auf die Rentenzahlungen und im Todesfall auf Witwen- oder Witwerrenten beschränkt sind.

Wie funktioniert die Beantragung der Zulagen beim Versorgungswerk?

Dank unserer etablierten Zugänge zu den berufsständischen Versorgungswerken können wir die für die Beantragung der Zulagen erforderlichen Daten direkt beim zuständigen Versorgungswerk für Sie einholen und verarbeiten. Dazu müssen Sie uns einmalig eine Dauerzulagevollmacht erteilen. Hierfür willigen Sie gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich oder elektronisch ein, dass diese der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) meldet, dass Sie zum begünstigten Personenkreis gehören und die ZfA Daten für das Zulageverfahren verarbeiten darf. Die Meldung erfolgt jährlich unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer.

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen außerhalb der Versorgungswerke greifen wir nach dem gleichen Verfahren auf die Daten der gesetzlichen Rentenversicherung zu.

Die notwendigen Schritte klären wir im Rahmen der Antragstellung für das Altersvorsorgedepot und kümmern uns dann um die laufende Beantragung der jährlichen Zulagen. Den aktuellen Stand Ihres Altersvorsorgedepots und die Informationen über gewährte Zulagen können Sie über Ihre Zugangsdaten zum Altersvorsorgedepot einsehen.

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